Finanzamt kennt sie schon Tricks bei der Grunderwerbsteuer
11.07.2013, 16:23 UhrUm Grunderwerbssteuer zu sparen, gibt es den einen oder anderen Trick. Doch die Finanzämter sind im Bilde und prüfen solche Geschäfte. Ist schon klar, welche Immobilie auf dem Grundstück entsteht, kann es heikel werden.
Zwischen 3,5 und 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer werden bei einem Immobilienkauf fällig, je nachdem, in welchem Bundesland man sich ansiedeln möchte. Steht auf dem jeweiligen Grundstück noch kein Haus, ist das steuerlich natürlich günstiger. Ist der Bau schon geplant, können die Eigentümer aber unter Umständen auch für das noch nicht errichtete Gebäude zur Kasse gebeten werden. Dann nämlich, wenn es sich bei Grundstückskauf und Bebauung um ein "einheitliches Vertragswerk" handelt.
Bauherren, die Steuern sparen wollen, kaufen erst das Grundstück und beauftragen anschließend einen Architekten mit Planung und Bau der Immobilie. In diesem Fall bemisst sich die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis. Der eigentliche Hausbau wird nicht mehr mit der Abgabe belegt. Das kann allerdings gefährlich werden, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn die Finanzämter kennen diesen Trick.
Häufig würden die Behörden solche Geschäfte ganz genau prüfen, warnt der VPB. Wird dabei festgestellt, dass der Kauf des Grundstücks an Bedingungen geknüpft ist, unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grund. Eine kritische Bedingung kann zum Beispiel sein, dass ein bestimmter Architekt beauftragt werden muss. Auch wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr frei über das "ob" und "wie" der Bebauung entscheiden kann, sondern an den Veräußerer gebunden ist, wird das Finanzamt hellhörig.
Wollen Bauherren weniger Steuern zahlen, müssen sie also immer darauf achten, dass Grundstücksverkäufer und Planer nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Kommen Haus und Grund aus einer Hand, wie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie oder bei einem Kauf vom Bauträger, wird die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis erhoben.
Quelle: ntv.de, ino/dpa