Weniger Leistung, gleiche Kosten Trickserei bei Rürup-Verträgen
27.04.2011, 13:15 UhrViele Rürup-Versicherungsverträge müssen nachträglich geändert werden, weil der Gesetzgeber es so vorschreibt. Sparer, die den Neuregelungen nicht zustimmen, verlieren ihren Steuervorteil. Versicherer könnten die Gelegenheit nutzen, um Rürup-Kunden weitere negative Änderungen unterzujubeln.
Viele Rürup-Sparer bekommen derzeit Post von ihrem Anbieter. Der Grund: Seit 2010 müssen auch Rürup-Verträge zertifiziert werden, um staatlich gefördert zu werden. Weil nicht alle Policen die entsprechenden Kriterien erfüllen, passen die Versicherer ihre Bedingungen an.
Wer seine Altersvorsorge-Beiträge weiter als Sonderausgaben von der Steuer absetzen will, hat keine Wahl und muss unterschreiben. Andernfalls verfällt der Steuervorteil. Allerdings, warnt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV), sollten Kunden "genau prüfen, ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben." Möglicherweise würden ihnen die Anbieter sonst weitere Änderungen, die nicht zertifizierungsrelevant und nachteilig für sie sind, unterjubeln. "Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen", so Rudnik.
Betroffen sind vor allem Rürup-Verträge, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert wurden. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüber hinausgehende Zahlungen gestrichen werden. Das gilt etwa für eine vereinbarte Soforthilfe, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird. Auch Wiedereingliederungshilfen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht. Solche Kürzungen des Leistungsumfanges sind zwar notwendig, um die Steuervorteile zu erhalten. "Die Versicherer halten es aber nicht für erforderlich, auch die Beiträge zu reduzieren", kritisiert Rudnik. Jetzt will der BdV gegen die Praxis vorgehen.
Quelle: ntv.de, ino