Ratgeber

Sonst gibt's kein Geld Überstunden brauchen Beweise

Im Streitfall sollte man belegen können, dass man lange im Büro gesessen hat.

Im Streitfall sollte man belegen können, dass man lange im Büro gesessen hat.

Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie im Einzelnen belegen kann. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Konkret verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan hat (Az.: 7 Sa 622/10).

Das Gericht wies damit die Zahlungsklage eines Mitarbeiters ab. Er behauptete, für seinen früheren Arbeitgeber knapp 700 Überstunden geleistet zu haben. Dafür verlangte er eine Lohnnachzahlung von 15.200 Euro. Der Arbeitgeber bestritt die Überstunden.

Das LAG sah den Kläger in der Pflicht, Beweise für die angegebenen Überstunden vorlegen. Insbesondere sei in diesen Fällen der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinerseits Unterlagen vorzulegen, aus denen sich eventuell geleistete Überstunden ergäben.

Quelle: ntv.de, dpa

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