Ratgeber

Katzen auf dem Balkon Vermieter darf Netz verbieten

Wohnungskatzen mögen Balkone. Doch wenn der Stubentiger auf der Brüstung balanciert, wird manch einem Halter ziemlich mulmig zumute. Ein Katzennetz verhindert, dass das Tier abstürzt - aber nur, wenn der Vermieter es erlaubt.

Katzen sind Balancekünstler. Trotzdem gibt es immer wieder Unfälle.

Katzen sind Balancekünstler. Trotzdem gibt es immer wieder Unfälle.

(Foto: picture alliance / dpa)

Vorsichtige Katzenbesitzer sichern ihren Balkon mit einem Netz ab. Dafür müssen sie allerdings die Erlaubnis des Vermieters einholen, wie das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied.  Denn mit dem Netz verändern sie das Erscheinungsbild des Hauses.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter an seinem Balkon einen Holzrahmen mit einem Netz angebracht. Damit wollte der Tierhalter seiner Katze ermöglichen, auf den Balkon zu gehen, zugleich aber sicherstellen, dass das Tier von dort nicht auf die Straße springen kann. Der Vermieter verlangte jedoch, dass die Konstruktion wieder abgebaut wird.

Zu Recht, fanden die Richter. Denn die Konstruktion sei eine bauliche Veränderung, die nach außen in Erscheinung trete. Sie sei zudem auf Dauer angelegt. Daher habe der Vermieter das Recht, seine Zustimmung zu verweigern. Das Berliner Urteil ist nicht die erste Entscheidung zu diesem Thema. Laut Amtsgericht Köln dürfen Vermieter die Zustimmung zum Katzennetz in der Regel nicht verweigern. Die meisten Urteile sehen allerdings die Vermieter im Recht, weil ein Katzennetz den optischen Eindruck einer Wohnanlage  beeinträchtige.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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