Ratgeber

Nach Umzug kein DSL mehr Vertrag lässt sich nicht kündigen

Bei einem Umzug muss man auch den DSL-Anbieter mitnehmen. Aus dem Vertrag kommt man selbst dann nicht vorzeitig heraus, wenn am neuen Wohnort keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Solch ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, sei "prinzipiell kein wichtiger Grund", der eine Kündigung erlaube, hat der Bundesgerichtshof entschieden. (AZ: III ZR 57/10)


Ein Vertrag bei einem Telekommunikationsunternehmen könne nicht gekündigt werden, wenn die Gründe dafür "dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen", heißt es in der Entscheidung. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trage "grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können."


Verbraucherschützer drängen auf eine gesetzliche Lösung. Bei einem Umzug sollte es "grundsätzlich ein Kündigungsrecht" für solche Verträge geben, sagte die Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bisher liege dies letztlich in der Kulanz der Anbieter. "Es gibt aber keine Rechtssicherheit", kritisierte sie.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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