BGH stärkt Namensinhabern Rücken Wem gehört "grit-lehmann.de"?
18.08.2016, 15:38 UhrBekannt ist, dass bei der Registrierung eines Domainnamens Markenrechte verletzt werden können. Das sogenannte "Marken-Grabbing" ist verboten. Doch wie sieht es bei Privatpersonen aus? Im Falle von Grit Lehmann war der BGH gefragt.
Wer Grit Lehmann heißt, hat auch ein Anrecht auf die Internetadresse "grit-lehmann.de" - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit um die gleichnamige Domain klargestellt.
Mit ihrem Urteil geben die Karlsruher Richter einer Klägerin diesen Namens recht. Der Frau gehörten bereits die Domains "gritlehmann.de" und "gritlehmann.com". "grit-lehmann.de" hatte sich hingegen im Jahr 2007 ein Nutzer anderen Namens gesichert. Über die zentrale Registrierungsstelle Denic versuchte die Namensinhaberin, die Freigabe der Domain zu erreichen. Jedoch ohne Erfolg.
Der Mann machte geltend, er halte die Adresse für seine ehemalige Lebensgefährtin. Diese heiße mit bürgerlichem Namen ebenfalls Grit Lehmann. Sie trage die Kosten und nutze die dazugehörige E-Mail-Adresse "info@grit-lehmann.de"
Vor dem BGH zog er aber den Kürzeren: Dem Urteil zufolge geht so etwas nur, wenn alle Gleichnamigen "einfach und zuverlässig" überprüfen können, dass die Adresse wirklich eine Grit Lehmann nutzt. Auf der fraglichen Homepage stand aber damals nur der Hinweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz". Das reichte den BGH-Richtern nicht aus. Der beklagte Mann muss in Folge des Urteils auf den Domainnamen verzichten und außerdem der Klägerin Grit Lehmann eine Entschädigung in Höhe von 1023,16 Euro zahlen - zuzüglich fünf Prozent Zinsen für drei Jahre.
Keine Rolle spielte für den zuständigen Senat, dass die Klägerin schon zwei Domains auf ihren Namen hatte und es inzwischen auch noch andere Varianten zum Beispiel auf ".eu" gibt. Am geläufigsten sei immer noch die Top-Level-Domain ".de" - auf Alternativen müssten sich Namensinhaber daher nicht verweisen lassen.
Heute ließen sich alle drei Internetadressen nicht mehr aufrufen. (Az. I ZR 185/14).
Quelle: ntv.de, awi/dpa