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Freitag, 03. Februar 20122012-02-03 11:49:05
Die ungarische Fluggesellschaft Malev hat ihren Betrieb eingestellt - viele Passagiere sind davon betroffen. Bekommen sie nun ihr Geld zurück? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Reisende haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises, wie der Reiserechtler Paul Degott erläutert. "Das gilt für den Fall, dass ich nur den Flug über Malev gebucht habe." Kunden sollten ihre Forderung dann direkt an die Airline stellen. "Allerdings müssen sie sich darauf einstellen, dass die Erstattung wegen der drohenden Insolvenz lange dauert oder es am Ende vielleicht gar kein Geld zurück gibt."
Nein. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines Passagiere zwar entschädigen, wenn diese etwa wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen können, der Flug annulliert wird oder mehr als drei Stunden verspätet ist, erklärt Degott. "Für einen Fall wie jetzt bei Malev ist die Verordnung aber nicht gemacht."
Nach der EU-Verordnung müsste sich die Airline um eine alternative Beförderung kümmern. "Das kann sie aber nicht, weil sie kein Geld mehr hat", sagt Degott. Zwar nehmen meist andere Airlines gestrandete Malev-Passagiere mit, insbesondere innerhalb der Oneworld-Allianz - ein Anspruch darauf besteht Degott zufolge aber nicht.
Das ist unwahrscheinlich. "Üblicherweise bekomme ich keine weitere Entschädigung für Folgeschäden, die durch den ausgefallenen Flug entstanden sind", sagt Degott. Die Airline hafte nur für die Beförderung der Passagiere und Schäden, die direkt aus der Nichterbringung dieser Leistung entstehen. Das können die Parkhausgebühren am Flughafen sein. Der Reiserechtler rät zwar, auch alle anderen entstandenen Kosten vorsorglich geltend zu machen - etwa für eine zusätzliche Hotelübernachtung infolge der Flugausfälle. Es sei aber fraglich, ob es dafür Geld zurück gebe.
Dann ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. "Er muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern", erklärt Degott. Verzögert sich die Abreise in den Urlaub durch die Umbuchung auf einen anderen Flug, könnten Betroffenen aber den Reisepreis mindern.
Quelle: n-tv.de