Ratgeber

Erst Konkurrent, dann arbeitslos Wer Kunden wegschnappt fliegt

Seinem Arbeitgeber sollte man nicht die Kunden wegschnappen - jedenfalls nicht, wenn man seinen Job behalten will. Das stellt das Landesarbeitsgericht Hessen klar.

Der Arbeitgeber hatte erst Jahre später von dem Vorfall erfahren.

Der Arbeitgeber hatte erst Jahre später von dem Vorfall erfahren.

Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, dem kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) im Falle eines Klempners entsc hieden. Der  Mann hatte bei einer Kundin seines Arbeitgebers Arbeiten in Schwarzarbeit ausgeführt und das Geld für sich behalten (Az: 16 Sa 593/12).

Im Auftrag der Firma hatte der Handwerker die Abflussrohre im Bereich von Küche und Keller mit einer Spezialkamera untersucht. Dabei zeigte sich, dass verschiedene Rohre ausgewechselt werden mussten. Der Monteur erschien einige Tage später, um die Arbeiten auszuführen. Von der Kundin verlangte er dafür 900 Euro in bar. Eine Quittung stellte er nicht aus, das Geld behielt er für sich.

Der Vorfall flog auf, weil die Kundin später Nachbesserungen wegen mangelhafter Leistungen verlangte. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos. Mit Recht, befand nun das LAG. "Ein Arbeitnehmer darf im Marktbereich seines Arbeitgebers Dienste und Leistungen nicht anbieten." Durch seine "Konkurrenztätigkeit" habe der Monteur "seine arbeitsvertraglichen Pflichten massiv verletzt".

Quelle: ntv.de, AFP

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