Ratgeber

Parken in zweiter Reihe Wer blockiert, haftet mit

Von geparkten Autos geht normalerweise keine Betriebsgefahr mehr aus - jedenfalls nicht, wenn sie vorschriftsmäßig auf dem Parkplatz stehen. Anders kann das aussehen, wenn man sein Fahrzeug auf der Fahrbahn abstellt.

Wer vorbeifährt, obwohl das nicht gutgehen kann, wird wahrscheinlich voll bezahlen müssen.

Wer vorbeifährt, obwohl das nicht gutgehen kann, wird wahrscheinlich voll bezahlen müssen.

(Foto: picture-alliance/ ZB)

Wer in zweiter Reihe parkt, bleibt unter Umständen auf einem Teil des Schadens sitzen, wenn ein anderes Fahrzeu g den Wagen streift. Das hat das Amtsgericht München entschieden und die Klage eines LKW-Besitzers abgewiesen(Az.: 332 C 32357/12).

In dem Fall stand ein LKW auf einer Straße in München in zweiter Reihe und blockierte dabei die komplette rechte Fahrspur. Außerdem ragten Teile des Aufbaus und der Außenspiegel in die linke Straßenseite hinein. Die wiederum war durch einen Bordstein neben Trambahnschienen ohnehin verengt. Als ein anderer LKW vorbeifahren wollte, touchierte er den geparkten Laster und verursachte dabei einen Schaden von fast 4000 Euro.  

75 Prozent davon wollte der Schädiger ersetzen, mehr aber nicht. Schließlich treffe den anderen LKW-Fahrer eine Mitschuld, weil der durch sein Parken auch die andere Fahrbahnseite beeinträchtigt  habe. Der Eigentümer des beschädigten LKWs wollte aber auch den Rest der Rechnung bezahlt bekommen und erhob Klage vor dem AG München.

Das sah allerdings den Schädiger im Recht. Nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr müsse der Geschädigte 25 selbst tragen. Sein LKW habe zwar gestanden, den Verkehr aber weiterhin beeinflusst. Er habe nicht nur die rechte Spur blockiert, sondern zum Teil auch die Linke. Beides sei für den Unfall mit ursächlich gewesen, so dass auch von dem abgestellten Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgegangen sei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: ntv.de

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