Ratgeber

Erhebliches Gefahrenpotenzial Wer rast, hat Mitschuld

Wer die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn deutlich überschreitet, muss im Falle eines Unfalls mit einer Mithaftung rechnen. Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Unfallursache im Fehlverhalten eines anderen begründet ist.

Rasen erlaubt - aber nicht empfohlen: Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist 130.

Rasen erlaubt - aber nicht empfohlen: Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist 130.

Auch wenn es nur ein Gebot ist: Wer auf einer deutschen Autobahn mit seinem Wagen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um rund 60 Prozent über schreitet, reduziert den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null. Eine solches Tempo ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung von Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners führt dies zu einer Mithaftung - im vorliegenden Fall in Höhe von 40 Prozent der Schadenssumme. Dies hat das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz mitgeteilt (Az.: 12 U 313/13).

In dem verhandelten Fall wollte ein Mann nach einem Unfall auf der Autobahn einen Ausgleich für den an seinem Wagen entstandenen Schaden. Nach den Feststellungen des Gerichts wechselte das Fahrzeug des Mannes - von seinem Sohn gesteuert - beim Auffahren grob verkehrswidrig unmittelbar von der Einfädelspur auf die Überholspur, um einen vorausfahrenden Pkw zu überholen. Hierbei kam es zur Kollision mit dem Pkw des Beklagten, der mit ca. 200 km/h die Überholspur befuhr. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung existierte im befahrenen Teilabschnitt der Autobahn nicht.

Das OLG Koblenz hat dem Kläger den geltend gemachten Schadenersatz von 40 Prozent des Schadens, insgesamt 3446,62 Euro, zuerkannt.

Die von der hohen Geschwindigkeit des Beklagten - im Bereich von 200 km/h - ausgehende Gefahr habe sich im vorliegenden Fall in geradezu klassischer Weise verwirklicht, so die Richter. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung vermieden werden können. Den Raser treffe daher bei Abwägung der Verursachungsbeiträge trotz des Fehlverhaltens des Klägers eine erhebliche Mithaftung für das Unfallgeschehen, argumentierte das Gericht.

Quelle: ntv.de, awi

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