Montag, 24. Oktober 2011
Wasserschaden oder Schimmelfleck: Wohnungsmängel schnell melden
Ob ein verstopfter Abfluss, Wasserschaden oder Schimmelfleck: Mieter melden Wohnungsmängel besser umgehend dem Vermieter. Andernfalls kann es für sie teuer werden.
Schäden in der Wohnung, wie Wasser- oder Schuimmelflecke, müssen Mieter umgehend dem Vermieter mitteilen.
Schäden in der Wohnung sollten Mieter umgehend dem Vermieter mitteilen. Falls sich der Schaden verschlimmert, weil er nicht sofort repariert wurde, müsse der Mieter Schadensersatz zahlen, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Es kann sich also rächen, einen anfangs kleinen Wasserschaden nicht gleich zu melden. Mieter sagten sich in so einem Fall besser nicht "Das hört schon irgendwann auf zu tropfen", warnt Ropertz. Breitet sich der Schaden aus, müsse der Mieter später schlimmstenfalls die Renovierung der feucht gewordenen Wohnung bezahlen.
Auch wenn Betroffene die Miete wegen eines Mangels mindern wollen, müssen sie ihn zunächst dem Vermieter melden. Denn dieser muss etwa bei einem Schimmelfleck in der Wohnung die Gelegenheit haben, ihn zu beseitigen. Es gebe allerdings keine feste Frist dafür, wie schnell ein Mangel gemeldet werden muss, erklärt Ropertz. Wann Mieter den Anspruch auf eine Mietminderung in so einem Fall verlieren, sei vom jeweiligen Schaden abhängig. Beheben müsse der Vermieter den Mangel aber auf jeden Fall, erläutert Ropertz. Das sei unabhängig davon, wann er gemeldet wurde.
dpa
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