Ratgeber

Azubi will nicht tippen lernenZehn-Finger-System Pflicht

14.04.2008, 15:33 Uhr

Ein angehender Kaufmann muss lernen, mit zehn Fingern zu tippen. Ein Berufsschüler hatte geklagt, weil er durch diese Technik seine körperliche Unversehrtheit gefährdet sah.

Das Lernziel einer Ausbildung wird vom Lehrplan festgelegt und nicht vom Auszubildenden. Das musste auch ein 19-jähriger Berufsschüler einsehen. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eine einstweilige Anordnung beantragt, weil er partout nicht das Tippen mit zehn Fingern lernen wollte. Er bevorzugte stattdessen das Zweifinger-Such-System, das er für schneller hält als das aus seiner Sicht längst überholte Zehn-Finger-Tippsystem.

Doch die Richter am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein befanden in ihrem Urteil, dass es für ein Abweichen vom Gleichbehandlungsgrundsatz keinen hinreichenden Grund gebe und erteilten dem Azubi eine Abfuhr. Auch die Behauptung des angehenden Kaufmanns, das Zehn-Finger-System sei ergonomisch schädlich, konnte durch nichts belegt werden. Somit ist die von ihm angeführte "Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit" kein Argument, so die Richter (VG Schleswig-Holstein, Az.: 9 B 70/05).