Ratgeber

Gleichheitsgebot auf dem Prüfstand Zweitwohnungssteuer muss gerecht sein

Je geringer die Miete, desto höher die Steuer? Damit will sich der Inhaber einer Zweitwohnung in Konstanz nicht abfinden und klagt sich bis zum Bundesverfassungsgericht.

Die Richter erklärten es als unzulässig, die Zweitwohnungssteuer degressiv zu gestalten. Sie darf also nicht ohne Grund mit steigender Miethöhe prozentual niedriger ausfallen.

Die Richter erklärten es als unzulässig, die Zweitwohnungssteuer degressiv zu gestalten. Sie darf also nicht ohne Grund mit steigender Miethöhe prozentual niedriger ausfallen.

(Foto: dpa)

Eine Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig, wenn sie ohne nachvollziehbaren Grund mit steigender Miethöhe pr ozentual niedriger ausfällt. Eine solche degressive Gestaltung verletzt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Erste Senat erklärte die entsprechenden Satzungen der Stadt Konstanz für nichtig und gab der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der für fünf Jahre eine Zweitwohnungssteuer von rund 3000 Euro zahlen sollte.

Die Steuersatzung der Stadt sah zunächst fünf, dann acht Stufen mit festen Beträgen vor. So waren 2006 bei einem jährlichen Mietaufwand bis 1650 Euro 400 Euro Steuern zu zahlen, bei jährlich über 7590 Euro 1625 Euro Steuern. Diese Satzung ist nach Angaben der Stadt bis heute in Kraft.

Der Beschwerdeführer hatte die Wohnung von seinen Eltern bekommen und wehrte sich über mehrere Instanzen hinweg vergeblich gegen den Steuerbescheid. Zuletzt scheiterte er 2009 vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Mannheim.

Die Zweitwohnungssteuer müsse sich als örtliche Aufwandsteuer nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten, erklärten die Karlsruher Richter. Dies leite sich aus dem Gleichheitsgebot in Artikel 3 des Grundgesetzes ab. "Der degressive Steuertarif bewirkt eine Ungleichbehandlung der Steuerschuldner, weil er weniger leistungsfähige Steuerschuldner prozentual höher belastet als wirtschaftlich leistungsfähigere." Zwar seien degressive Steuertarife nicht generell unzulässig, sie müssten aber gerechtfertigt sein.

Wie viele Kommunen in Deutschland ihre Zweitwohnungssteuer degressiv gestalten, ist nicht bekannt, der Deutsche Städtetag hat dazu keine Angaben. Experten gehen aber davon aus, dass eine relativ geringe Zahl die Steuertarife so wie Konstanz festgelegt hat. Beim Bund der Steuerzahler begrüßte Isabel Klocke die Entscheidung als eine positive Klarstellung und sagte: "Die Kommunen müssen sich an dieser Entscheidung orientieren und ihre Satzungen entsprechend gestalten."

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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