Freitag, 19. März 2010
Neue Grenzwerte: Strengere Auflagen für Kaminöfen
Mit den neuen Grenzwerten soll sich die Luftqualität verbessern - doch es gibt lange Übergangsfristen und viele Ausnahmen.
(Foto: dpa)
Für Kaminöfen oder Holzheizungen gelten ab Montag strengere Auflagen. Dann treten neue Grenzwerte für entstehende Schadstoffe in Kraft, wie das Umweltbundesamt mitteilt. Die neue Verordnung löst demnach die seit 1998 geltenden Vorschriften ab. Damit werde für eine "bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität" gesorgt sowie ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt, erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU).
Beim Kauf eines neuen Ofens muss der Betreiber eine Bescheinigung des Herstellers erhalten, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Für Verbraucher, die bereits einen Kamin haben, bestehen lange Übergangsfristen. Für bestehende Öfen und Holzheizungen enden je nach Alter des Gerätes die Übergangsfristen erst zwischen 2014 und 2024. Werden die für Altgeräte festgelegten Werte eingehalten, ist auch ein unbegrenzter Betrieb möglich. Grundsätzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen sind zudem zum Beispiel Herde, offene Kamine oder Öfen aus der Zeit vor 1950.
AFP
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