Gattin sieht noch HoffnungGericht darf Scheidung aussetzen
Heillos zerrüttet oder noch Chancen auf Einigung? Nicht immer sind beie Partner der Meinung, dass die Ehe wirklich am Ende ist. In solchen Fällen zieht der Scheidungswillige den Kürzeren und muss warten.
Der eine Ehepartner will die Scheidung, der andere will die Ehe noch retten – sofern eine Chance auf Versöhnung besteht, darf das Familiengericht ein Scheidungsverfahren aussetzen. Nach Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) liegt diese Entscheidung im Ermessen des Familiengerichts. Dabei sei es durchaus vertretbar, die Aussetzung schon dann anzuordnen, wenn nur einer der beiden Ehepartner der Ehe noch eine Chance gebe (Az.: 9 WF 61/09).
Das Gericht wies die Beschwerde eines Ehemannes zurück. Er hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht ein Scheidungsverfahren für ein halbes Jahr ausgesetzt und den Eheleuten nahe gelegt hatte, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Der Ehemann war der Meinung, die Ehe sei nicht mehr zu retten, während die Ehefrau eine Versöhnung nicht ausschließen wollte. Das OLG bewertete das Vorgehen des Familiengerichts als richtig. Da sich die Ehefrau noch an die Ehe gebunden fühle, lägen ausreichende Anhaltspunkte für eine mögliche Versöhnung vor.