Schummelei in der Kantine Rauswurf wegen 80 Cent
11.05.2010, 12:52 UhrEin Angestellter hatte seiner Freundin zu einem billigeren Mittagessen verholfen und wurde dafür rausgeworfen. "Es geht nicht ums Geld, es geht ums Vertrauen", sagt der Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht entschied anders.

Am Mittagessen seiner Freundin hat der Einkäufer immer noch zu knabbern.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wegen eines falsch eingelösten 80 Cent-Essensbons hat ein Mann seinen Job verloren - zu Unrecht, urteilte nun das Arbeitsgericht Reutlingen. Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung sind demnach unwirksam. Der Sportbekleidungshersteller aus Pfullingen überlegt jetzt, ob er gegen das Urteil in Revision geht.
Der 35-jährige Mitarbeiter hatte sich von einem Kollegen eine Essensmarke organisiert, und in der Kantine für das Mittagessen seiner Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Vorgabe seines Arbeitgebers, nach der die Mitarbeiter die Märkchen nur für ihr eigenes Essen einsetzen dürfen. Das sei zwar prinzipiell ein Kündigungsgrund. "Aber er hat sein Fehlverhalten eingeräumt", betonte der Vorsitzende Richter Werner Schwägerle. Eine Kündigung sei deshalb zu hart: "Zweck einer Kündigung ist ja nicht die Sanktion, sondern sie soll zukünftige Vertragsverletzungen verhindern."
Der Arbeitgeber erlitt zwar keinen finanziellen Schaden durch den falsch verwendeten Gutschein. Aber er argumentierte, man habe nach dem Zwischenfall kein Vertrauen mehr in den 35-Jährigen, der als Einkäufer über einen Millionen-Etat verfügte. "Wenn er das in der Kantine macht, stellt sich die Frage: Macht er es als Einkäufer auch?", sagte der Anwalt. Der Arbeitnehmer war dagegen der Ansicht, eine Abmahnung wäre das ausreichende und geeignete Mittel gewesen, um auf sein unüberlegtes Verhalten zu reagieren. (Az.: 2 Ca 601/09)
Quelle: ntv.de, ino/dpa