Kredit aufnehmen für die ExUnterhalt notfalls auf Pump
Raus aus der Ehe, rein in die Schulden: Um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, muss ein Geschiedener notfalls auch einen Kredit aufnehmen. Auch wenn der für ihn teuer kommt.
Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG). Einzige Ausnahme: Der Betroffene erhält keinen Kredit zu zumutbaren Bedingungen (Az.: 6 UF 39/09).
Das Gericht wies damit die Klage eines geschiedenen Mannes ab. Er hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, für seine Ex-Frau Unterhalt in Höhe von rund 20.000 Euro nachzuzahlen. Vergleichsbedingung war, dass ihm eine Bank einen entsprechenden Kredit gewährt. Der Kläger widerrief später den Vergleich mit der Begründung, der Kredit sei für ihn nicht zumutbar.
Das OLG sah dagegen keinen Grund für den Widerruf. Bei dem günstigsten Kredit müsse der Mann insgesamt knapp 3500 Euro Zinsen zahlen. Das sei zumutbar. Schließlich handele es sich bei den Unterhaltszahlungen um gesetzlich begründete Verpflichtungen und nicht um freiwillige Leistungen. Der Mann muss sich also verschulden.