Ratgeber

Verkehrssünder hab acht Verkauf der Flensburger Punkte

Das Kraftfahrtbundesamt ist das Allerheiligste der deutschen Verkehrsüberwachung. Eine Behörde erhaben über jeden Zweifel. Das zumindest glauben viele Autofahrer. Doch im Internet findet man seit geraumer Zeit merkwürdige Angebote, die stutzen lassen. Menschen bieten dort in einschlägigen Foren an, gegen Geld Punkte für Verkehrsvergehen zu übernehmen. Pro Punkt in Flensburg verlangen manche 200 Euro in bar. Ein Monat Fahrverbot wird für 1800 Euro bereitwillig übernommen.

Im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz gibt es für diese Art Punktehandel sogar einen eigenen Paragraphen. Titel: Falsche Namensangabe. Diese ist illegal. "Wenn erkannt wird, dass sich jemand fälschlicher Weise als jemand ausgibt, der einen Tatbestand erfüllt hat, der mit Punkten belegte wird, hat er sich einer falschen Namensangabe schuldig gemacht. Dies wird mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt", erklärt Ulrike Karbach, Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Die Geschwindigkeitsüberwachung an einer stark befahrenen Straße gehört zum Polizeialltag. Die Radarkamera fotografiert Autos, die zu schnell fahren. Anschließend wird nicht der Täter gesucht, sondern nur jemand, der bereit ist, die Schuld auf sich zu nehmen. "Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ein Massendelikt. Wir haben in der Bearbeitung ein automatisiertes Verfahren. Aus diesem Grund kann es immer möglich sein, dass jemand anderes für diese Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeschoben wird", gibt Ralf Bölck von der Polizei in Flensburg zu.

Kraftfahrtbundesamt verwaltet nur Daten

Das Kraftfahrtbundesamt verwaltet anschließend die Daten der gemeldeten Täter in Form von Punkten. Die Behörde ermittelt jedoch nicht selbst, ob die Angaben stimmen. Diese Aufgaben haben die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden in den Bundesländern. Meist kann mit einer Bildauswertung der Radarfotos der wirkliche Fahrer ermittelt werden, aber dieses aufwendige Verfahren wird nur sehr selten angewandt.

Besonders merkwürdig ist, dass das Angebot einer Punkteübernahme nicht illegal ist. "Das reine Angebot im Internet, Punkte für einen Geldbetrag zu übernehmen, stellt noch keine Ordnungswidrigkeit dar", erläutert Karbach.

Doch es gibt Risiken. Nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr wird ausschließlich mit Punkten in Flensburg geahndet. Manche Verkehrsverstöße bewerten die Behörden und Gerichte schwerer. Die Übernahme der Schuld kann also sehr teuer werden. "Riskant wird es in den Bereichen, wo wir nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit sprechen, sondern wenn Punkte übernommen werden sollen, die einen Straftatbestand darstellen. Dann ist das Angebot Punkte zu übernehmen, gleichfalls als Straftatbestand zu würdigen", so Karbach.

Gefängnisstrafe möglich?

Das Kraftfahrtbundesamt geht in seiner Beurteilung noch weit darüber hinaus. In einer Pressemitteilung vom 10. März befindet es, dass sich "Verkehrssünder und Übernehmer von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Punkte und Fahrverbote gegen Entgelt über das Internet anbieten und übernehmen" sich gemäß 271 Strafgesetzbuch (StGB) der "gemeinschaftlichen mittelbaren Falschbeurkundung strafbar" machen, "wenn sie im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Bußgeldbehörden unwahre Erklärungen über Geschehnisse abgeben, die wiederum an öffentliche Register (wie das Verkehrszentralregister) weitergemeldet und dort gespeichert werden".

Außerdem kündigt das Kraftfahrtbundesamt an, dass gegen bekannte Anbieter, die unter einem Pseudonym den Punktehandel anbieten, Strafanzeige und Strafantrag gestellt wird. Wie diese Fälle ausgehen werden, lässt sich allerdings nicht sagen, denn entsprechende Gerichtsurteile stehen noch aus. Der vom Kraftfahrtbundesamt herangezogene 271 StGB sieht jedoch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Quelle: ntv.de

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