Urteil des Bundesgerichtshofs 23.800 Euro zurück fürs Online-Coaching - Anbieter fehlt nötige Zulassung
Kostspielige Online-Coachings zur Weiterbildung oder Persönlichkeitsentwicklung sind zum Trend geworden. Doch in der Branche tummeln sich auch schwarze Schafe. Der BGH hat nun klargestellt, dass der Anbieter eines solchen Coachings eine bestimmte Zulassung benötigt. Fehlt diese, ist der Vertrag nichtig.
Ein Gastbeitrag von Roland Klaus