Rechtsextremes Wahlplakat illegalBVB siegt gegen "SS Siggi"
In zweiter Instanz gewinnt Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund seinen Rechtsstreit mit der Partei Die Rechte. Die hatte auf einem Plakat für ihren Spitzenkandidaten den Eindruck erweckt, der Verein billige die Wahlwerbung der rechtsextremen Partei.
Die vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtete Partei Die Rechte darf nicht mit einem Wahlplakat mit Bezügen zum Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund werben. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
Es ging um ein geplantes Plakat des Spitzenkandidaten der Partei für die Dortmunder Kommunalwahl im Mai 2014, Siegfried Borchardt. Darauf sind die Farben Gelb-Schwarz und der Spruch "Von der Südtribüne in den Rat" zu sehen. Laut "WAZ" ist Borchardt in BVB-Fankreisen als "SS Siggi" bekannt. Seine Partei Die Rechte gilt als Nachfolgeorganisation des Nationalen Widerstands Dortmund, der 2012 verboten worden war.
"Auch wenn der BVB nicht namentlich genannt wird, erwecken die umstrittenen Elemente den Eindruck, als billige der Verein die Wahlwerbung", so die Richter. Die Wahlwerbung verwende Elemente, mit denen die bekannte Fußballmannschaft identifiziert werde.
Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Wirtschaftsunternehmens Borussia Dortmund wiege schwerer als das Interesse einer politischen Partei im Wahlkampf. Das Oberlandesgericht hob damit die anderslautende Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus der ersten Instanz auf, wonach die Partei den Wahlspruch und die Farben nutzen dürfe.
Der BVB betonte in einer Stellungnahme, "dass Toleranz und Vielfalt zentrale Werte im Selbstverständnis unseres Klubs sind". Borussia Dortmund sei stolz darauf, von der U9 bis zur Profimannschaft Spieler unterschiedlichster Nationalitäten, Ansichten und Glaubensrichtungen zu vereinen und zu integrieren.