Haftung im offenen WLAN: Schutz für Betreiber per Gesetz?
Betreiber offener WLAN-Netze in der Gastronomie sollen künftig nicht mehr für Handlungen ihrer Gäste haftbar sein - mit diesem Ziel hat der Verein Digitale Gesellschaft einen eigenen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Die Netzaktivisten hoffen, dass ihr Entwurf von der Politik aufgegriffen und in den Bundestag eingebracht wird.
DieNetzaktivisten hoffen, dass ihr Entwurf von der Politik aufgegriffen und in denBundestag eingebracht wird. Eine erste positive Reaktion kam aus der Piratenpartei.
Café-und Gaststättenwirte sowie Hoteliers und alle anderen Betreiber eines offenen WLANsmüssen mit hohen Geldbußen und Strafen rechnen, wenn jemand ohne ihr Wissen dieNetzverbindung auf illegale Weise nutzt und beispielsweise Urheberrechtsverletzungenbegeht. Weil es für Geschädigte wie für Polizei und Staatsanwaltschaft oft nichtmöglich ist, den eigentlichen Verursacher von Straftaten zu ermitteln, wird dannder Betreiber des WLANs haftbar gemacht. Diese sogenannte Störerhaftung hat derBundesgerichtshof in einem Urteil vom Mai 2010 ausdrücklich bestätigt.
"Wersein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und solltedafür nicht potenziell bestraft werden", erklärte der Vorsitzende des VereinsDigitale Gesellschaft, Markus Beckedahl. "Für Datenreisende ist diese digitaleNachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar."
DerGesetzentwurf sieht eine haftungsrechtliche Gleichstellung von privaten WLAN-Betreibernund Gewerbetreibenden mit kommerziellen Anbietern von DSL-Verbindungen vor. Diesesind von der Haftung für Straftaten befreit, die Kunden im Netz begehen. "Wirwollen vor allem zeigen, wie einfach es ist, das Problem der Haftung für WLANs ausder Welt zu schaffen", erklärten die Netzaktivisten. "Deswegen bietenwir auch kein Thesenpapier an, sondern einen fertigen Gesetzentwurf - den kann maneinfach kopieren und in die Parlamente tragen."
DerFraktionsvorsitzende der Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus, Christopher Lauer,forderte den Senat auf, den Text der Digitalen Gesellschaft als Grundlage für eineangekündigte Initiative im Bundesrat zu übernehmen. "Der Gesetzesentwurf bestichtdurch seine Einfachheit und stellt aus unserer Sicht einen geeigneten Lösungsansatzfür das Problem der Störerhaftung dar", schrieb Lauer.
Quelle: n-tv.de

