Ratgeber

Anrede als "Herr" statt "Frau" Gericht weist Klage ab

Eine falsche Anrede im Ablehnungsschreiben auf einer Bewerbung ist alleine noch kein Zeichen für Diskriminierung. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf deutlich gemacht. Eine Klägerin hatte 5000 Euro verlangt, weil sie annahm, dass ihre Bewerbung allein wegen ihres ausländisch klingenden Namens aussortiert wurde.

Die Personaler hätten sich die Bewerbung gar nicht angesehen, so die Klägerin.

Die Personaler hätten sich die Bewerbung gar nicht angesehen, so die Klägerin.

(Foto: dpa)

Als Frau lässt man sich ungern als "Herr" titulieren. Besonders ärgerlich wird die Sache, wenn die falsche Anrede im Ablehnungsschreiben einer Bewerbung verwendet wird. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die Bewerbung überhaupt nicht gelesen wurde, entschied jetzt das Arbeitsgericht Düsseldorf. Eine falsche Anrede im Ablehnungsschreiben auf einer Bewerbung ist alleine noch kein Zeichen für Diskriminierung.

Im konkreten Fall wurde die Klägerin mit "Sehr geehrter Herr" angeschrieben, als sie auf eine Bewerbung als lebensmitteltechnische Assistentin eine Absage erhielt. Die Frau verlangte 5000 Euro Entschädigung - und argumentierte, man habe ihre Bewerbung aussortiert, weil sich bereits aus ihrem Namen ergebe, dass sie ausländische Wurzeln habe. Die falsche Anrede zeige, dass ihre Bewerbung keines Blickes gewürdigt worden sei, denn aus dem Foto in den Unterlagen gehe eindeutig hervor, dass sie weiblich sei.

Das Arbeitsgericht entschied hingegen, die Verwechslung in der Anrede lasse keine Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft vermuten. Es sei genauso wahrscheinlich, wenn nicht sogar näherliegend, dass die falsche Anrede auf einen schlichten Fehler bei der Bearbeitung des Schreibens zurückzuführen sei. (Az.: 14 Ca 908/11)

Quelle: ntv.de, ino/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen