Mittwoch, 28. März 2007
Für Grenzsituationen: Patientenverfügung reicht nicht
Eine Patientenverfügung allein reicht für eine optimale Versorgung im Betreuungsfall nicht aus. Das Dokument müsse ergänzt werden durch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung, sagte Elke Simon von der Deutschen Hospizstiftung in Dortmund. Mit der Vorsorgevollmacht werde ein Freund oder Angehöriger ermächtigt, die Patientenverfügung gegenüber Ärzten und Pflegern auch durchzusetzen. In der Betreuungsverfügung schließlich sollte eine Vertrauensperson benannt werden, die alle nichtmedizinischen Dinge regelt -von der Wohnungsauflösung bis hin zur Kontoverwaltung.
Am Donnerstag will der Bundestag über die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen debattieren. Ein solches Gesetz wird für die kommenden Monate erwartet. "Die Praxis zeigt, dass es gar nicht so viele Probleme gibt", sagt Simon. Allerdings gebe es vier bis fünf Grenzsituationen, bei denen es immer wieder Klärungsbedarf gebe und die deswegen ausdrücklich in der Patientenverfügung erwähnt werden sollten. "Schwerste Hirnschäden, Wachkoma, Demenz und irreversibles Organversagen" nennt Simon als Beispiele.
Vor der Abfassung der Patientenverfügung sei es allerdings nötig, sich beraten zu lassen, rät die Expertin -sonst werden schnell gravierende Fehler begangen. "Wenn man pauschal schreibt: "Ich will nicht an Schläuchen hängen", dann darf eigentlich auch kein Katheter gelegt werden", sagt Simon. Und wer rundweg die künstliche Ernährung ausschließe, riskiere es, bei vollem Bewusstsein zu verhungern oder zu verdursten. "Machen Sie sich klar: Was heißt das, was ich da verfüge", rät Simon. Sinnvoll sei es, sich von einem Mediziner beraten zu lassen.
Formal reicht es laut Simon aus, eine Patientenverfügung mit Datum und Unterschrift zu versehen. Eine notarielle Beurkundung sei nicht nötig. "Wir raten dazu, das Dokument regelmäßig zu aktualisieren", sagt die Expertin der Hospizstiftung.
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