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Der Tag14-jährige Block-Tochter doch nicht als Nebenklägerin gegen Mutter zugelassen

17.07.2025, 14:44 Uhr

Noch bevor der Strafprozess gegen die Steakhaus-Erbin und Unternehmerin Christina Block wegen mutmaßlicher gewaltsamer Kindesentziehung richtig losgegangen ist, wird es hitzig: Nun hob das Landgericht Hamburg auch die Zulassung der Tochter als Nebenklägerin zunächst auf. Wie schon bei ihrem elfjährigen Bruder müsse zunächst geklärt werden, ob die 14-Jährige - die als Minderjährige rechtlich von ihrem Vater vertreten wird - als Nebenklägerin zugelassen werden könne oder ob ein Interessenkonflikt bestehe, sagte eine Gerichtssprecherin.

Der Interessenkonflikt könnte demnach darin bestehen, dass der Vater zum einen selbst als Geschädigter und Nebenkläger in dem Prozess gegen seine Ex-Frau und Mutter der Kinder auftritt. Zum anderen ist in dem seit Jahren andauernden Sorgerechtsstreit auch gegen ihn ein Verfahren wegen Entziehung Minderjähriger anhängig. Die Frage, ob die Kinder als Nebenkläger zugelassen werden können, müsse auch mit der dänischen Seite geklärt werden, sagte die Gerichtssprecherin. Da sie bei ihrem Vater in Dänemark lebten, müsse gegebenenfalls auch das dortige Familienrecht berücksichtigt werden.

Quelle: ntv.de