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Der Tag26 Jahre Studium: Langzeitstudent bekommt kein Wohngeld

06.01.2026, 05:51 Uhr

Ein 50-jähriger Mann, der seit 26 Jahren studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das Verwaltungsgericht Mainz wies seine Klage ab, nachdem er im März 2024 Leistungen beantragt hatte. Die zuständige Behörde hatte den Antrag als rechtsmissbräuchlich abgelehnt, da der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe.

Das Gericht bestätigte diese Bewertung und verwies darauf, dass Wohngeld nicht beansprucht werden könne, wenn erwerbsfähige Antragsteller keine zumutbare Arbeit aufnähmen oder ihr Einkommen anderweitig erhöhten. Der Kläger habe mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen und die Regelstudienzeit deutlich überschritten. Dass er etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren könne, habe der Mann nicht belegt.

Quelle: ntv.de