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Der TagAb 2022 mehr Unterhalt laut "Düsseldorfer Tabelle"

13.12.2021, 11:58 Uhr

Zum neuen Jahr steht Trennungskindern laut "Düsseldorfer Tabelle" etwas mehr Unterhalt zu. Allerdings liegt die Erhöhung in vielen Fällen unter einem Prozent. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).

Der Unterhalt wird mit der Tabelle den Einkommensklassen der Unterhaltspflichtigen entsprechend errechnet. Der Bedarfssatz der Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, bleibt gegenüber 2021 mit 860 Euro unverändert. Die Tabelle wurde zudem bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro im Monat erweitert. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.

Die Selbstbehalte, also das Minimum, das den Unterhaltspflichtigen bleiben muss, bleiben in 2022 unverändert. Bei höheren als den veranschlagten Wohnkosten kann der Selbstbehalt im Einzelfall erhöht werden.

Quelle: ntv.de