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Der TagAfD bekommt Recht vorm Bundesverfassungsgericht
27.02.2018, 10:08 Uhr

Bundesminister und andere Regierungsmitglieder müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten und dürfen auf diffamierende Angriffe nicht in gleicher Weise reagieren.
Dieses Neutralitätsgebot gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka auf der Homepage ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen und damit laut Urteil gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.
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