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Der TagAfD bekommt Recht vorm Bundesverfassungsgericht

27.02.2018, 10:08 Uhr
Johanna-Wanka
Johanna Wanka. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Bundesminister und andere Regierungsmitglieder müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten und dürfen auf diffamierende Angriffe nicht in gleicher Weise reagieren.

  • Dieses Neutralitätsgebot gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden.

  • Im vorliegenden Fall hatte die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka auf der Homepage ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen und damit laut Urteil gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.

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