Der TagAfD verliert Klagen auf Vorsitz in Bundestags-Ausschüssen
Im Streit um ihr Recht auf Ausschussvorsitzposten im Bundestag ist die AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwei Organklagen der AfD blieben ohne Erfolg, teilt das Gericht in Karlsruhe mit.
Die AfD hat demnach keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichtes einstimmig entschied. Damit scheiterten die Klagen der AfD.
Brandner wurde abgewählt, nachdem er nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 einen Tweet weiterverbreitet hatte, in dem kritisiert wurde, dass jetzt Politiker in Synagogen mit Kerzen "rumlungern". Brandner entschuldigte sich später, lehnte Rücktrittforderungen jedoch ab. Kandidaten der AfD wurden danach auch nicht mehr zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen gewählt.