Der TagAngst vor Corona kein Grund für Abi-Prüfungsrücktritt
In Berlin beginnen nächste Woche die Abiturprüfungen. Und die Schüler müssen daran teilnehmen, auch wenn sie Angst vor dem Coronavirus haben. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies damit den Eilantrag einer Abiturientin ab. Die Durchführung der Prüfungen sei unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig, so die Richter in ihrem Beschluss.
Laut Corona-Eindämmungsverordnung des Landes gelte ein Mindestabstand zwischen den anwesenden Personen von mindestens 1,5 Metern. Zudem habe die Berliner Bildungsverwaltung den Schulen viele zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Dazu zähle die Maximalzahl von acht, in Ausnahmefällen zehn Personen pro Prüfungsraum.
Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Vorkehrungen während der Prüfungen am Gymnasium der Antragstellerin nicht eingehalten würden. Die Maßnahmen seien nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnislage auch hinreichend. Und: Die Antragstellerin könne durch "infektionsschutzgerechtes Eigenverhalten" selbst zu einer möglichst risikoarmen Teilnahme am Prüfungsgeschehen beitragen.