Der Tag

Der TagAnwalt fordert 24.000 Euro für drei Stunden Arbeit

26.04.2016, 22:31 Uhr

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Der Streit um Honorar landete vor Gericht. (Foto: imago/McPHOTO)

Falls Sie mal einen Anwalt benötigen sollten, lesen Sie besser das Kleingedruckte, bevor sie eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben. Was passieren kann, wenn Sie es nicht tun, zeigt ein Fall aus München, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verlangte demnach 24.681 Euro von seinem Mandanten - für drei Stunden Arbeit.

  • Vor dem Landgericht in München klagte der arbeitslose Betriebswirt, er habe lediglich wissen wollen, wie man eine Aktiengesellschaft gründet und die entsprechenden Verträge vernünftig aufsetzt.

  • Anders als von ihm vermutet, habe der Anwalt sein Honorar aber nicht nach Stunden, sondern nach dem "Gegenstandswert" der zu gründenden AG berechnet, den er auf 1,2 Millionen Euro schätzte.

Vor Gericht knickte der Anwalt schnell ein - und ließ sich schließlich auf 3000 Euro herunterhandeln.

Quelle: ntv.de