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Der TagBGH: Es gibt kein allgemeines Höhenlimit für Hecken

28.03.2025, 11:19 Uhr
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Schön "geschlossen" - also aus Sicht des BGH eindeutig eine Hecke. (Foto: picture alliance/dpa)

Wie hoch darf eine Hecke sein? Ein Streit über eine solche Grundstücksbegrenzung - eine sechs Meter hohe Bambushecke - ist heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt worden. Dabei klärten die Richter in Karlsruhe vor allem eine Frage: Was macht eigentlich eine Hecke aus? Die Antwort: Für die rechtliche Einstufung eines Gewächses als Hecke gibt es keine allgemeine Höhenbegrenzung. Nun soll wieder vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt werden, wie es mit der Bambushecke in Hessen weitergeht. Das Gericht soll nachprüfen, ob die Hecke den gesetzlichen Grenzabstand zum Nachbargrundstück tatsächlich einhält. Genau dafür war die Frage entscheidend, was eine Hecke eigentlich zu einer Hecke macht, die der BGH nun geklärt hat: Für die Richter zählt bei der Hecken-Defitinition mehr der "geschlossene Eindruck" als die Höhe. Der Kläger scheiterte folglich mit seiner Argumentation, dass Hecken immanente Höhenbegrenzungen hätten, also sie schon an sich eine gewisse Höhe nicht überschreiten dürften, um noch eine Hecke zu sein. Er wollte auf diesem Weg erreichen, dass die Nachbarin ihre Hecke auf drei Meter zurechtstutzt - vorerst vergeblich. Wäre das der Fall gewesen, dann wäre die Hecke nämlich durch ihre Höhe sonst keine Hecke mehr gewesen und hätte andernfalls weiter entfernt von der Grundstücksgrenze stehen müssen wie Bäume oder Sträucher. Nun bleibt es erstmal bei der sechs Meter hohen Grenzhecke, 75 Zentimeter von seinem Grundstück entfernt, und das Oberlandesgericht klärt den Nachbarschaftsstreit.

Quelle: ntv.de