Der Tag

Der TagBGH: Mieter müssen bei Auszug nicht malern

22.08.2018, 11:29 Uhr
Video poster

Gute Nachrichten für alle Mieter: Der Bundesgerichtshof stärkt ihre Rechte bei Schönheitsreparaturen. Nach dem jüngsten Urteil der Richter müssen Mieter eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben. Eine solche Vereinbarung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen im Mietvertrag, hieß es.

Nach einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2015 darf der Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu Schönheitsreparaturen verpflichten, wenn dieser eine unrenovierte Wohnung bezogen hat. Denn sonst müsste er diese womöglich schöner hinterlassen, als er sie vorgefunden hat. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam.

Hier finden Sie mehr zum Thema.