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Der TagBGH: Nachbarn müssen Pool im Gemeinschaftsgarten zustimmen

17.03.2023, 10:58 Uhr

Wohnungseigentümer sollten besser davon absehen, persönliche Bauvorhaben ohne gemeinsamen Beschluss mit den Nachbarn auf eigene Faust anzupacken. Nach neuem Recht gilt seit gut zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang vor baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum - und die Gerichte können hier kein Auge zudrücken, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun klarmacht. "Man darf deshalb nicht einfach drauflos bauen", sagt die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner.

Die Karlsruher Richter entschieden in einem Fall aus Bremen, dass ein Pool, für den bereits die Grube ausgehoben ist, wegen des fehlenden Beschlusses nicht weitergebaut werden darf. Die Nachbarn in dem Doppelhaus bilden eine Zweier-Eigentümergemeinschaft, der Garten gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die eine Seite hatte ohne jede Absprache damit begonnen, in ihrer Gartenhälfte einen Pool zu bauen - die Nachbarin ging dagegen gerichtlich vor.

Quelle: ntv.de