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Der TagBGH verbietet Untervermietung mit finanziellem Gewinn

28.01.2026, 12:46 Uhr

Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen hinausgeht. Das berechtigte Interesse eines Mieters an einer Untervermietung sei lediglich, die wohnungsbezogenen Aufwendungen zu decken, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anhand eines Falls aus Berlin. Der Mieter zahlte weniger als 500 Euro Miete, vermietete die Wohnung aber für fast das Doppelte unter.

Grundsätzlich dürfen Mieter die von ihnen gemietete Wohnung untervermieten. Sie brauchen dazu aber die Erlaubnis der Vermieter. Diese Erlaubnis steht Mietern dem BGH zufolge dann zu, wenn es darum geht, ihren Wohnraum bei veränderten Lebensumständen zu erhalten. Der BGH entschied nicht darüber, ob für eine möblierte Wohnung ein Zuschlag genommen werden darf.

Ihr Autor wohnt übrigens auch zur Untermiete in Berlin - glücklicherweise bei einem sehr fairen Mieter.

Quelle: ntv.de