Der Tag

Verbraucherschützer gegen UnileverBecel-Urteil: Gesundheitsversprechen müssen wahr sein

15.04.2015, 13:03 Uhr

Immer wieder versuchen Lebensmittelkonzerne, ihre Produkte mit Gesundheitsvorteilen zu verbinden. Diese Praxis hat das Landgericht Hamburg nun etwas begrenzt. Es gab einer Klage gegen eine Werbung für die Margarine "Becel pro.aktiv" statt.

  • Unilever hatte in der "Apotheken Umschau" damit geworben, dass die Margarine mithelfe, den Cholesterinwert um rund 20 Prozent zu senken.

  • Die Werbebotschaft komme bei Verbrauchern fälschlicherweise so an, dass der Verzehr der Margarine Hauptursache für den Rückgang des Cholesterinwertes sei und nicht die ebenfalls in der Werbung erwähnte Bewegung und ausgewogene Ernährung, so begründen die Richter ihr Urteil.

  • "Gesundheitsversprechen müssen wahr sein. Bei der Information zu einem Lebensmittel müssen Unternehmen berücksichtigen, wie die Botschaft bei den Verbrauchern ankommt", erklärte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband.

  • Unilever betont, dass sich der vom Landgericht behandelte Fall lediglich auf die "konkrete Ausgestaltung einer einzelnen Werbeanzeige" beziehe. Das Gericht habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Urteil nicht auf die "zulässige gesundheitsbezogene Werbung" für die Margarine beziehe. Das Unternehmen will in Berufung gehen.

Quelle: ntv.de