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Der TagBericht: BND-Mitarbeiter darf trotz antisemitischer und sexistischer Entgleisungen im Dienst bleiben

10.11.2023, 17:23 Uhr
  • "Na da muss ich dann auch mal fragen, warum sie das auserwählte Volk sind, wenn sie in Auschwitz immer die Selektionstreppe nehmen mussten."

  • "Sie müssen bei der Kollegin, die immer so griesgrämig guckt, mal Pussyslapping machen. Da hauen Sie ihr von hinten mal zwischen die Beine, und wenn Sie Glück haben, dann grüßt Ihr Handballen ihre Schamlippen." Die Kollegin freue sich dann "endlich mal richtig".

Trotz dieser antisemitischen und sexistischen Entgleisungen darf ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Dienst bleiben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor, das im März veröffentlicht wurde und über das der "Spiegel" nun berichtet.

Kolleginnen und Kollegen hatten sich über zahlreiche solcher Äußerungen des Mannes beklagt. Seinen "Selektionstreppen"-Spruch über Juden und sein sexistischer "Pussyslapping"-Ratschlag sind der Führungsetage des BND bekannt, aber harte Konsequenzen muss der Mann dennoch nicht fürchten. Ein Sprecher des BND teilte dem Magazin mit, BND-Chef Bruno Kahl habe den Fall gegenüber Führungskräften und bei zwei Personalversammlungen als "krass und beschämend" bezeichnet. Die Aussagen seien "menschenverachtender Müll", sie machten ihn "fassungslos". Der BND hatte Disziplinarklage erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht sprach eine Zurückstufung sowie ein zweijähriges Beförderungsverbot gegen den Beamten aus. Aber: Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst hatte der BND nicht beantragt. Laut Urteil argumentierte die Behörde vor Gericht, dass angesichts der Leistungen des Mitarbeiters eine Zurückstufung angemessen sei.

Quelle: ntv.de