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Der TagBisher kein einziger Terrorkämpfer ausgebürgert

11.02.2022, 07:29 Uhr

Viel Bohei - um bisher nichts: Über Verschärfungen im Staatsangehörigkeitsrecht wurde viel gestritten, dabei zeigt sich, dass die Folgen überschaubar sind. Wie ein Sprecher des Innenministeriums mitteilt, ist der Bundesregierung bis heute kein Fall bekannt, in dem jemand die Staatsbürgerschaft verloren hätte, weil er sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt hat.

Zwar sind seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung im August 2019 mehrere mutmaßliche Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Deutschland angeklagt worden. Allerdings gilt die Änderung nicht rückwirkend; maßgeblich ist der Zeitraum, in dem der deutsche Staatsbürger für eine Terrormiliz gekämpft hat.

Quelle: ntv.de