Der TagBundesverfassungsgericht kippt umstrittene Strafprozessreform der GroKo
Nur auf Basis neuer Beweise können freigesprochene Verdächtige nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei verfassungswidrig und nichtig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte ein Mann, der 1981 die 17-jährige Frederike von Möhlmann in Niedersachsen umgebracht haben soll. Er wurde zunächst freigesprochen - das Verfahren gegen ihn wurde 2022 jedoch aufgrund neuer Beweise wiederaufgenommen.
Das Wiederaufnahmeverfahren müsse beendet werden, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König nun. Die Norm verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte Doppelbestrafungsverbot. Die heftig umstrittene Reform ermöglichte es, Tatverdächtigen auf Basis neuer Erkenntnisse noch einmal den Prozess zu machen. Der Bundestag hatte die Änderung der Strafprozessordnung (Paragraf 362) noch zu Zeiten der Großen Koalition von Union und SPD beschlossen.