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Der TagCollien Fernandes kritisiert Entscheidung der Staatsanwaltschaft Potsdam

26.05.2026, 17:28 Uhr

Die Schauspielerin Collien Fernandes kritisiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Potsdam, ein Ermittlungsverfahren nur wegen Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen einzuleiten. Die Vorwürfe der "digitalen Gewalt" seien jedoch weiterhin Gegenstand der Prüfung, da sich aus den bisherigen Unterlagen "noch kein konkreter Anfangsverdacht digitaler Gewalt ergeben" habe. "Das Problem ist, dass man in Deutschland nicht weiß, in welche Kategorie man das packen soll", sagt Fernandes im RTL-"Nachtjournal Spezial".

Fernandes argumentiert gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur digitalen Gewalt: "Dass es Beweise dafür gibt, hat ja das andere Verfahren gezeigt, und zwar Christian Ulmen gegen den Spiegel", sagt Fernandes weiter. Dabei habe dieses Gericht erklärt, dass aufgrund der "vielen vorhandenen Beweistatsachen" weiterhin über digitale Gewalt berichtet werden dürfe. Die Gesetzeslücken in Deutschland dazu habe Fernandes bereits in ihrer Dokumentation aufgezeigt. "Digitale Gewalt in Deutschland - man weiß überhaupt nicht, wo man das gesetzlich reinpacken soll." Es gebe "keinen Paragraphen, unter den das fällt. "Genau deswegen bedarf es dieser Nachschärfung", führt Fernandes weiter aus.

Sollte ein entsprechendes Gesetz gegen digitale Gewalt künftig in Kraft treten, würde ihr das persönlich nicht mehr helfen. "Wenn das jetzt in einem Jahr in Kraft tritt, habe ich persönlich davon nichts", so Fernandes. Die Schauspielerin und Moderatorin hatte Ulmen bereits wegen anderer Vorwürfe angezeigt. Sie wirft dem 50-Jährigen unter anderem vor, mutmaßlich Fake-Profile im Internet angelegt und pornografische Inhalte, die den Eindruck erwecken sollten, dass es sich dabei um die 44-Jährige handelte, verbreitet zu haben. Die Vorwürfe der "digitalen Gewalt" würden weiterhin geprüft, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ulmens Anwalt hat zentrale Vorwürfe zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Das gesamte Interview wird in der RTL-Sendung "Nachtjournal Spezial" am Mittwoch, den 27. Mai 2026 um 00:25 Uhr auf RTL ausgestrahlt, auf YouTube sowie auf der Streamingplattform RTL+.

Quelle: ntv.de