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Der TagDoppelmord darf bei Hausverkauf verschwiegen werden
11.02.2022, 08:19 Uhr
Viele Menschen möchten nicht in Räumen leben, in denen Verbrechen begangen wurden - was auch den Preis solcher Immobilien drückt. Doch ein Verkäufer muss nicht darauf hinweisen, hat das Landgericht Coburg entschieden. Es wies die Klage einer Käuferin ab, die 2018 ein Haus erworben hatte, in dem 20 Jahre zuvor eine Frau und ihr kleines Kind ermordet worden waren. Nachdem die Klägerin nach dem Kauf davon erfahren hatte, wollte sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kauf rückgängig machen.
Auch die Verkäuferin hatte erst von dem Verbrechen erfahren, nachdem sie das Haus gekauft hatte - ihr habe die Vorgeschichte nichts ausgemacht. Unter anderem deshalb sieht das Gericht keine arglistige Täuschung.