Der TagEinbürgerung: Sprachtest soll für manche entfallen
Die Bundesregierung will auf dem Weg zum "modernen Staatsangehörigkeitsrecht", das im Koalitionsvertrag verankert ist, die Regeln für die Einbürgerung von Migranten lockern. Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht hervor, der den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung zugeleitet wurde.
Zudem wird durch das Vorhaben für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache gelockert. Dieser ist im Regelfall Voraussetzung für die Einbürgerung. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt. In dem Entwurf heißt es, die Erleichterungen beim Sprachnachweis und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollten für alle Ausländer wegfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind. Des Weiteren soll es für jüngere Einbürgerungswillige eine Härtefallregelung geben. In begründeten Ausnahmefällen - etwa wegen der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds - soll es dann ausreichen, dass sich der Betreffende ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.