Der TagErsatzzustellung bei Nachbarn: Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen DHL
Sie kennen das sicher auch: Der Postbote klingelt und liefert dann gleich auch ein paar Pakete der Nachbarn bei ihnen ab. Ich bin eigentlich ganz froh, wenn ich in der Nachbarschaft mein Paket abholen kann. Verbraucherschützer sehen darin jedoch ein Problem. Nun haben Verbraucherschützer in einem Rechtsstreit mit DHL über die Paketabgabe beim Nachbarn jedoch den Kürzeren gezogen. Das Oberlandesgericht Hamm wies eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als unbegründet ab.
Die Verbraucherschützer hatten DHL ein zu lasches Vorgehen bei der sogenannten Ersatzzustellung vorgeworfen und eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erzwingen wollen. Die Firma nutze zu viel Spielraum, um das Paket bei einem Nachbarn abzugeben und nicht wieder mitnehmen zu müssen. Die Ersatzzustellung funktioniere seit langem in den allermeisten Fällen reibungslos und werde von vielen Kunden geschätzt. Man halte sich an gesetzliche Vorgaben, sagte eine DHL-Sprecherin.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Revision zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zu. Der vzbv kündigte an, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten und dann zu prüfen, ob er Revision einlege.