Der TagFlugsicherung testet Drohen außer Sichtweite des Piloten
Laut Gesetz darf eine Drohne in Deutschland nur in Sichtweite des Piloten fliegen. Die Deutsche Flugsicherung kann aber Sondergenehmigungen erteilen – etwa für Rettungskräft. Dafür haben die Behörde und die Deutsche Telekom Drohnen mit einem eigens entwickelten Mobilfunkmodul und GPS ausgestattet.
Die Entwickler haben die neue Technik bei einem gestellten Rettungseinsatz der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) getestet: Bei dem Test am Sonntag sollte eine Drohne den Rettungskräften helfen, ein vermisstes Kind aus dem dichten Schilf einer Elbinsel zu bergen. Die Drohne übertrug ihre Positionsdaten an die Einsatzleitstelle, von wo aus sie gestartet worden war.
"Die Drohne konnte ein Riesen-Areal für uns abarbeiten", sagte Robert Rink vom DLRG. Mit ihrer Wärmebildkamera habe sie das Kind aufgespürt, so dass die Einsatzkräfte es in dem unwegsamen Gelände schnell hätten finden können.