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Der TagGefängnis-Ausbrecher müssen Schadenersatz zahlen
29.07.2015, 13:19 Uhr
Für den folgenschweren Überfall auf einen Gefängniswärter bei ihrer Flucht müssen zwei Schwerverbrecher und ihr Fluchthelfer Schadenersatz zahlen.
Das hat das Aachener Landgericht entschieden. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte rund 30.000 Euro gefordert, weil der überwältigte Vollzugsbeamte vorzeitig pensioniert werden musste.
Die Täter hatten auf ihrer Flucht durch Nordrhein-Westfalen mehrere Geiseln genommen und die Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten.