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Der TagGefängnis-Ausbrecher müssen Schadenersatz zahlen

29.07.2015, 13:19 Uhr

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Die beiden Täter vor Gericht. (Foto: dpa)

Für den folgenschweren Überfall auf einen Gefängniswärter bei ihrer Flucht müssen zwei Schwerverbrecher und ihr Fluchthelfer Schadenersatz zahlen.

  • Das hat das Aachener Landgericht entschieden. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte rund 30.000 Euro gefordert, weil der überwältigte Vollzugsbeamte vorzeitig pensioniert werden musste.

  • Die Täter hatten auf ihrer Flucht durch Nordrhein-Westfalen mehrere Geiseln genommen und die Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten.

Quelle: ntv.de