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Der TagGericht: Kleidungsstil darf bei Prüfung nicht bewertet werden

30.03.2020, 13:46 Uhr

Das mag nach einer Selbstverständlichkeit klingen, ist aber Thema vor dem Berliner Verwaltungsgericht gewesen. Es gab einer Klägerin Recht, die bei einer mündlichen Hochschulprüfung für ihren Master im Fach Recht für die öffentliche Verwaltung wegen ihrer Kleider eine schlechtere Note bekommen hatte.

  • Die Prüferin hatte als Bewetungskriterium auch "sicheres und überzeugendes Auftreten mit einem dem Charakter der Prüfung angemessenem Kleidungsstil" festgelegt. Sie verzichte aufgrund der hohen Temperaturen aber auf einen "strengen formalen, geschäftlichen Dresscode", die Studierenden sollten sich jedoch "dem Anlass entsprechend ansprechend und gepflegt" kleiden.

  • Es gab jedoch Punktabzug, weil der Kleidungsstil der Klägerin "eher einem Alltagsoutfit, unter anderem Jeans, Oberteil mit Punkten" entsprochen habe.

  • Das Gericht ließ das nicht gelten und verpflichtete die Dozentin, der Frau ein neues Zeugnis mit einer besseren Note auszustellen.

  • Revision ist noch möglich.