Der TagGericht: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss in Haft

Volksverhetzung, üble Nachrede, Beleidigung - die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg ins Gefängnis. Mehrfach stand Liebich vor Gericht, das heutige Urteil in der Revisionsverhandlung kann nicht mehr angefochten werden. Liebich war im Juli 2023 noch unter einem männlichen Namen vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Verhandlung nach Naumburg.