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Der TagGericht: "Reichsbürger" dürfen keine Waffenerlaubnis haben

26.06.2018, 14:18 Uhr
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(Foto: imago/Christian Ohde)

Anhänger der "Reichsbürger"-Szene dürfen nach einem Gerichtsbeschluss keinen Waffenschein haben. Wer deren Ideologie folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, "gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde", teilte das Verwaltungsgericht Gießen mit. Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen".

Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem mutmaßlichen Szene-Anhänger waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Die Gerichtsentscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.