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Der TagGericht: Schwerkranke haben keinen Anspruch auf Mittel zum Suizid

09.12.2020, 21:27 Uhr

Sie wollen ihr Leben selbst bestimmt beenden und haben deshalb vor Gericht geklagt - vorerst vergebens: Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen mehrerer Schwerkranker gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Vor Gericht wollten sie eine Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital erzwingen, wie ein Justizsprecher mitteilte. Das Gericht betonte, es sehe aufgrund des klar erkennbaren Willens des Gesetzgebers auch in Ausnahmefällen keine Möglichkeit, eine Erwerbserlaubnis für ein Mittel zur Selbsttötung zu erteilen.

  • Die Kläger sind nach Angaben des Gerichts dauerhaft schwer erkrankt. Sie leiden an Multipler Sklerose, an Krebs oder an schweren psychischen Leiden.

  • Die drei Schwerkranken hatten sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die nach dem Betäubungsmittelgesetz für den Erwerb von Natriumpentobarbital erforderliche Erlaubnis beantragt. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf das aus dem Grundgesetz abzuleitende Grundrecht auf Selbstbestimmung über den eigenen Tod. Das BfArM lehnte die Anträge dennoch ab. Daraufhin erhoben die Schwerkranken Klage.

  • Das Kölner Gericht hatte sich mit dem Fall an das Bundesverfassungsgericht gewandt, doch hatte das oberste deutsche Gericht die Vorlagen als unzulässig verworfen. Gegen die Urteile können die Beteiligten Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Quelle: ntv.de