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Der TagGericht: Zeckenbiss ist kein Dienstunfall

19.07.2017, 15:34 Uhr
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Eine Zecke. (Foto: dpa)

Ein Polizist ist der Ansicht, dass er während seines Dienstes im September 2013 von einer Zecke gebissen wurde. Deswegen möchte er, dass der Biss als Dienstunfall anerkannt wird. Jetzt wies auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Berufung des Mannes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz ab. Die Richter des OVG konnten sich zwar vorstellen, dass sich der Beamte mit Wohnsitz in der Eifel den Biss bei einem Einsatz zugezogen hat. "Aber wir können auch nicht ausschließen, dass es in der Freizeit passiert ist", sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung. Eine Folgeerkrankung wie eine Borreliose hatte der Polizist bislang übrigens nicht.

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