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Der TagGericht entscheidet: Bei "Lügenfritz" hört der Spaß auf

02.06.2026, 16:13 Uhr

Ein Besuch von Kanzler Friedrich Merz in Heilbronn schlug im Oktober vergangenen Jahres hohe Wellen. Unter einem damaligen Facebook-Post der Polizei, bei dem es um ein Flugverbot im Zuge des Besuchs ging, sammelten sich Hunderte Kommentare - darunter auch Beleidigungen. Bei 38 Beiträgen prüfte die Staatsanwaltschaft daraufhin, ob sie mit Blick auf den Tatbestand der "gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung" nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sind. Jetzt berichten der "Tagesspiegel" und die "Berliner Zeitung", dass eine in diesem Zusammenhang geäußerte Beleidigung dieses Kriterium tatsächlich erfüllt: "Lügenfritz". Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn demnach mitteilte, habe das zuständige Amtsgericht Öhringen auf einen entsprechenden Antrag der Ermittler einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen gegen den Facebook-User erlassen. Die Strafe sei bereits rechtskräftig.

Bereits Ende Mai war im selben Kontext bekannt geworden, dass auch die Bezeichnung "Lackaffe" aus Sicht der Staatsanwaltschaft Heilbronn zu weit geht. Auf Antrag der Behörde hin erließ das Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens. Laut einer Sprecherin kam die Dezernentin nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss, "dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand". Der Strafbefehl sei nicht rechtskräftig, es sei Einspruch eingelegt worden. Demgegenüber hatte die Staatsanwaltschaft die Bezeichnung von Merz als "Pinocchio" nicht beanstandet. Sie stellte das Verfahren ein, "weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt", wie sie im Frühjahr mitteilte.

Quelle: ntv.de